Allgemeine Geschäftsbedingungen – Rechnungen

I. Allgemeingültige Klauseln

1. GELTUNGSBEREICH:

1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma H. Herzensfroh GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Lieferbedingungen. In Prospekten, Anzeigen und dergleichen enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich.
1.2 Seitens des Auftraggebers übersandte Geschäfts- und Einkaufsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Firma H. Herzensfroh GmbH für den jeweiligen Vertragsschluß schriftlich anerkannt werden.
1.3 Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma H. Herzensfroh GmbH als auftraggeberseitig angenommen.

 

2. PREISE:

2.1 Die Preisbildung erfolgt auf Grundlage des am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreises der Firma H. Herzensfroh GmbH.
2.2 Der Preis versteht sich ab Hof des Verkäufers ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Überführungskosten werden zusätzlich berechnet.
2.3 Soweit zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Leistung gültigen Preise der Firma Herzensfroh GmbH.

 

3. NEBENABREDEN/ERGÄNZUNGEN, NICHTIGKEIT DES VERTRAGES:

3.1 Nebenabreden oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma H. Herzensfroh GmbH.
3.2 Die Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit einer oder mehrerer der zum Vertragsinhalt gewordenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht.

 

4. ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG:

4.1 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz der Firma
H. Herzensfroh GmbH.
4.2 Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für beide Teile sowie für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Firmensitz der Firma H. Herzensfroh GmbH, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt.

 

5. DATENERFASSUNG:

Der Auftraggeber gestattet der Firma H. Herzensfroh GmbH ausdrücklich die datenmäßige Erfassung seiner persönlichen Vertragsdaten im Rahmen des § 32 Datenschutzgesetz.

 

 

II. Verkauf

 

1. LEISTUNGSPFLICHTEN:

1.1 Hauptleistungspflichten
Die Firma H. Herzensfroh GmbH ist verpflichtet, dem Käufer den Kaufgegenstand am Firmensitz zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Der Käufer verpflichtet sich zur Kaufpreiszahlung und Abnahme der Leistung.
1.2 Der Verkäufer übersendet dem Käufer rechtzeitig vorab eine Benachrichtigung über den Bereitstellungstermin der Kaufsache.
1.3 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand binnen einer Frist von 8 Tagen ab Bereitstellungstermin am Sitz der Firma H. Herzensfroh GmbH abzuholen. Bleibt der Käufer mit der Abholung des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Bereitstellungsanzeige oder einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch bei Gewährung der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
1.4 Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schadensumfang nachweist.

 

2. KAUFPREIS:

2.1 Der Kaufpreis einschließlich Nebenkosten ist mit Übergabe/Abnahme des Fahrzeuges / Anhängers fällig. Zahlt der Käufer auf eine Mahnung des Verkäufers nach Fällig- keit nicht, so tritt Verzug ein. Sind Ratenzahlungen vereinbart, so wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mindestens mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise, mindestens aber mit 1/10 des Kaufpreises, in Verzug ist. Zahlungen auf den Kaufpreis werden in jedem Fall auf die älteste der fälligen Raten angerechnet.
Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist dieser mit 5%-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes p.a. zu verzinsen.
2.2. Gegen die Ansprüche der Firma H. Herzensfroh GmbH kann der Käufer nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
2.3 Die Firma H. Herzensfroh GmbH behält sich vor, Schecks oder Wechsel nur zahlungs- halber entgegenzunehmen; Diskont- und Wechselspesen gehen stets zu Lasten des Käufers.

 

3. LIEFERZEIT, GEFAHRÜBERGANG:

3.1 Der von den Parteien vereinbarte Liefertermin ist als Orientierungstermin zu betrachten. Rechtzeitig vor Bereitstellung übersendet der Verkäufer eine Anzeige mit genauem Termin der Bereitstellung.
Ein Liefertermin ist nur dann verbindlich, wenn er ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ im Kaufvertrag bezeichnet wird.
3.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Kaufgegenstand an den Käufer bzw. die in dessen Auftrag den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
3.3 Konstruktions- oder Formänderungen oder Abweichungen im Farbton sowie die Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten.

 

4. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG:

4.1 Die Firma H. Herzensfroh GmbH übernimmt die Gewährleistung für fabrikneue Hänger bzw. Verkaufsfahrzeuge im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
Treten innerhalb dieser Frist Mängel auf, so verpflichtet sich die Firma H. Herzensfroh GmbH nach ihrer Wahl und unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
4.2 Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist nicht möglich, so kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die von dem Käufer zu setzende Frist für eine Ersatzlieferung muß mindestens 30 Kalendertage betragen.
4.3 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Gebrauchtgegenstände. Gebrauchtgegenstände werden nur unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft.
4.4 Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen die Firma H. Herzensfroh GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gerade gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
Schadenersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.

 

5. EIGENTUMSVORBEHALT:

5.1 Die Firma H. Herzensfroh GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen, die ihr aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zustehen, vor. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstände nicht verfügen. Die eventuell durch einen vertragswidrigen Weiterverkauf der Eigentumsvorbehaltsware entstehende Kaufpreisforderung ist, unbeschadet sonstiger Ansprüche, mit ihrer Entstehung an den Verkäufer abgetreten.
5.2 Zugriffe Dritter auf die Eigentumsvorbehaltsware hat der Käufer mit Hinweis auf das Eigentum der Firma H. Herzensfroh GmbH abzuwenden. Der Käufer ist verpflichtet, die Firma H. Herzensfroh GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
5.3 Die Firma H. Herzensfroh GmbH ist berechtigt, den Fahrzeugbrief bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einzubehalten.

 

 

III. Neu- und Umbau, Spezialanfertigung, Reparatur.
1. VERTRAGSGEGENSTAND:

1.1 Gegenstand der Ausführung von Arbeiten an Fahrzeugen und Anhängern sind die im bestätigten Auftrag bezeichneten Leistungen.
1.2 Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt die Firma H. Herzensfroh GmbH in der Auftragsbestätigung die für die Leistung voraussichtlich in Ansatz kommenden Preise. Die Parteien sind sich darüber einig, daß es sich insoweit um keine Festpreisangaben handelt und diese voraussichtlichen Preise durch die Firma H. Herzensfroh GmbH bis zu 10% überschritten werden dürfen. Weitergehende Leistungen bedürfen der Genehmigung des Auftraggebers.
Ein Festpreis für Neu- und Umbauten, Spezialanfertigungen und Reparaturen gilt nur dann als vereinbart, wenn er als solcher im Auftragsschein/Auftragsbestätigung bezeichnet ist.

 

2. TERMINE:

Die Firma H. Herzensfroh GmbH verpflichtet sich, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin möglichst einzuhalten. Änderungen oder Erweiterungen des Arbeitsumfanges sind dem Auftraggeber unter Benennung des neuen Fertigstellungstermines anzuzeigen.

 

3. ABNAHME:

3.1 Die Abnahme des Auftragsgegenstandes erfolgt durch den Auftraggeber am Sitz der Firma H. Herzensfroh GmbH. Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er es schuldhaft versäumt, den Auftragsgegenstand innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung oder Übersendung der Rechnung abzuholen und die Firma H. Herzensfroh GmbH in daraufhin gemahnt hat.
3.2 Bei Abnahmeverzug berechnet die Firma H. Herzensfroh GmbH eine Aufbewahrungsgebühr gemäß den ortsüblichen Sätzen in Höhe von 5,00 € täglich.Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

4. ZAHLUNG/FÄLLIGKEIT:

4.1 Der Vergütungsanspruch der Firma H. Herzensfroh GmbH wird bei Abnahme des Auftragsgegenstandes, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung/Übersendung der Rechnung fällig.
4.2 Die Firma H. Herzensfroh GmbH ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von 20% des voraussichtlichen Preises der Leistung zu verlangen.

 

5. ERWEITERTES PFANDRECHT:

Die Firma H. Herzensfroh GmbH steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

 

6. GEWÄHRLEISTUNG:

Die Firma H. Herzensfroh GmbH übernimmt die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Treten innerhalb der Gewährleistungspflicht Mängel auf, so verpflichtet sich die Firma H. Herzensfroh GmbH zur Nachbesserung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber nach erfolgter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung wahlweise die Herabsetzung der Vergütung oder die Rück- gängigmachung des Vertrages verlangen. Die vom Käufer zu setzende Frist für eine Ersatzlieferung muß mindestens 30 Kalendertage betragen.
Die vorstehende Regelung gilt nicht, soweit bei der Ausführung der Arbeiten Gegen- stände des Auftraggebers Verwendung finden, bzw. Gebrauchtgegenstände zum Ein- satz gelangen. Die Firma H. Herzensfroh GmbH hat den Auftraggeber über den Einsatz von gebrauchten Sachen ausdrücklich zu informieren.

 

7. HAFTUNG:

Die Firma H. Herzensfroh GmbH haftet für Schäden und Verluste am Auftragsgegenstand und für den in Verwahrung genommenen zusätzlichen Wageninhalt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren und anderen Wertsachen ist ausgeschlossen.

 

8. EIGENTUMSVORBEHALT:

Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile- und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich die Firma Herzensfroh GmbH das Eigentum daran bis zu vollständigen Bezahlung ihrer Leistung vor.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Vermietung

I. Betr. Vermietung von Fahrzeugen, PKW-Anhängern

1. GELTUNGSBEREICH:
1.1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma H. Herzensfroh GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Lieferbedingungen. Preisangaben des Herstellers sind unverbindlich; für Beschaffenheitsangaben des Herstellers gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 1.2. Seitens des Mieters übersandte Geschäfts- und Einkaufsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Firma H. Herzensfroh GmbH für den jeweiligen Vertragsschluß schriftlich anerkannt werden. 1.3. Sofern der Mieter vorab Kenntnis über die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens der Firma H. Herzensfroh GmbH und die Möglichkeit zur Einsichtnahme hatte, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung als angenommen; es sei denn, der Auftraggeber hat diese schriftlich abgelehnt.
2. MIETPARTEIEN:
Parteien des Mietvertrages sind die im Vertragsformular ausgewiesenen Parteien. Sofern der Mietgegenstand von einem beauftragten Vertreter oder Bevollmächtigten des Mieters abgeholt wird, haftet dieser für Schäden, die während seiner Obhut entstehen als Gesamtschuldner.
3. MIETPREIS
3.1. Die Preisbildung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste, welche in den Geschäftsräumen der Firma H. Herzensfroh GmbH aushängt. Bei Sondervereinbarungen richtet sich der Mietpreis ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen des Mietvertrages. 3.2. Der Preis versteht sich ab Hof des Verkäufers ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Überführungskosten werden zusätzlich berechnet. 3.3. Soweit zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Leistung gültigen Preise der Firma H. Herzensfroh GmbH. 3.4. Bei Vertragsabschluß hat der Mieter eine Kaution, deren Höhe sich nach dem Wert des Mietobjektes richtet, mindestens jedoch in Höhe von EUR 200,00 sofort zu bezahlen. 3.5. Der Mietpreis ist bei Abholung der Mietsache zu bezahlen. Vereinbaren die Parteien eine Verlängerung der Mietzeit über den ursprünglichen Vertragszeitraum hinaus, so ist die auf diesen Zeitraum entfallene Mietzinsforderung am letzten Tag des verlängerten Zeitraums zur Zahlung fällig.
4. BENUTZUNG DER MIETSACHE:
4.1. Der Vermieter übergibt die Mietsache im einwandfreien, betriebsfähigen Zustand. Der Mieter bestätigt dies ausdrücklich mit seiner Unterschrift. Festgestellte Mängel sind sofort bei Übernahme und Einweisung schriftlich anzuzeigen. Der Mieter hat die Mietsache sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Die Mietsache darf weder untervermietet noch an Dritte überlassen werden. Teile an der Mietsache dürfen nur nach Rücksprache und mit Genehmigung des Vermieters ausgetauscht werden. Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel an der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterläßt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.4.2. Für die Vermietung von PKW-Anhängern und Fahrzeugen gilt insbesondere: Der Mieter hat zu Beginn und während der Mietzeit die Verkehrssicherheit des Anhängers / Fahrzeuges ständig zu prüfen, insbesondere Licht, Reifendruck, fest- sitzende Räder. Der Mieter darf den gemieteten Gegenstand nicht überladen, eben- sowenig die zulässige Anhängerlast des Zugfahrzeuges überschreiten. Die Ladung muß gegen Verrutschen gesichert sein. 4.3. Für die Vermietung von Kühlanhängern und Pferdeanhängern gilt nachfolgende besondere Klausel: Die Benutzung des Anhängers erfolgt auf Gefahr des Mieters. Die Firma H. Herzensfroh GmbH haftet für keinerlei Schäden, die im Zusammenhang mit dem Transportgegenstand stehen. Ferner haftet die Firma H. Herzensfroh GmbH nicht für Verderben oder Verseuchen der Ware bzw. für Krankheiten des transportierten Tieres, die infolge Benutzung des Anhängers eingetreten sind. Der Mieter verpflichtet sich, bei Kenntnis von Verseuchung oder Krankheiten der zu transportierenden Sache diesen Umstand der Firma H. Herzensfroh GmbH vor Transportbeginn bzw. unmittelbar nach Kenntniserlangung anzuzeigen und die daraus resultierenden Desinfektionskosten des Anhängers in Höhe einer Pauschale von EUR 100,00 zusätzlich zum Mietpreis zu tragen.
5. UNFÄLLE VON FAHRZEUGEN/PKW-ANHÄNGERN:
5.1. Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter sofort schriftlich oder telefonisch zu unter- richten. Spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges/PKW-Anhängers ist der Firma H. Herzensfroh GmbH ein Unfallbericht auszuhändigen. 5.2. Erleidet die Mietsache während der Mietzeit einen Verkehrsunfallschaden, so ist in jedem Fall die zuständige Polizeiinspektion zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen. 5.3. Für Straßenverkehrsunfälle bestehen folgende Versicherungsvarianten: Der gemietete Anhänger ist haftpflichtversichert sowie teilkaskoversichert mit EUR 150,00 Selbstbeteiligung. Eine Vollkaskoversicherung besteht nur dann, wenn der Mieter diese bei Vertragsabschluß ausdrücklich vereinbart. Im Fall der Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung ist ein Selbstbehalt von EUR 500,00 durch den Mieter zu tragen. Vollkaskoversicherung ist nicht bei allen Anhänger möglich.
6. HAFTUNG:
6.1. Die Firma H. Herzensfroh GmbH haftet für eigene Pflichtverletzungen bzw. die ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Mieters. Die Haftung der Firma H. Herzensfroh GmbH bei Fahrzeugen und PKW-Anhängern beschränkt sich auf die Einstandspflicht im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung. 6.2. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln für Verlust, Beschädigung der Mietsache bzw. sonstige schuldhafte Vertragsverletzungen. Insbesondere hat der Mieter die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Daneben haftet der Mieter auch für die Schadennebenkosten wie: Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung sowie pauschalisierten Schadenersatz in Höhe der Mietausfallkosten. 6.3. Sofern infolge Benutzung des PKW-Anhängers ein Schaden am Zugfahrzeug entsteht, haftet die Firma H. Herzensfroh GmbH für diesen Schaden nicht. Der Mieter hat das Recht, der Firma H. Herzensfroh GmbH nachzuweisen, daß der entstandene Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht worden ist.
7. RÜCKGABE DER MIETSACHE:
7.1. Der vereinbarte Rückgabezeitpunkt ist durch den Mieter unbedingt einzuhalten. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, so ist der Vermieter rechtzeitig vorab telefonisch oder schriftlich zu verständigen und dessen Einverständnis zur Verlängerung der Mietzeit einzuholen. 7.2. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache mit Ablauf der Mietzeit der Firma H. Herzensfroh GmbH an deren Geschäftssitz und während der Geschäftszeit zurückzugeben. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als 15 Minuten überschritten, ist der Mieter zur Nachzahlung entsprechend der aushängenden Preislisten verpflichtet. 7.3. Bei Rückgabe von Fahrzeugen/PKW-Anhängern ist der Mieter verpflichtet, die dazugehörigen Fahrzeugpapiere sowie andere Unterlagen zugleich an die Firma H. Herzensfroh GmbH zurückzugeben. Für den Fall, daß der Mieter diese Unterlagen nicht mit dem Anhänger zurückgibt, ist die Firma H. Herzensfroh GmbH berechtigt, pauschalisierten Schadenersatz in Höhe der Mietausfallkosten bis zum Tag der kompletten Rückgabe der Kfz-Papiere zu verlangen. Die Rückgabe der Kfz-Papiere ist Hauptpflicht des Mieters.
8. NEBENABREDEN/ERGÄNZUNGEN, NICHTIGKEIT DES VERTRAGES:
8.1. Nebenabreden oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma H. Herzensfroh GmbH. 8.2. Die Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit einer oder mehrerer der zum Vertragsinhalt gewordenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht.
9. ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG:
9.1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz der Firma H. Herzensfroh GmbH. 9.2. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht.Gerichtsstand für beide Teile sowie für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Firmensitz der Firma H. Herzensfroh GmbH, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt.
10. DATENERFASSUNG:
Der Mieter gestattet der Firma H. Herzensfroh GmbH ausdrücklich die datenmäßige Erfassung seiner persönlichen Vertragsdaten im Rahmen des § 32 Bundesdatenschutzgesetz.